Jugendkriminalität



Die Jugendkriminalität ist ein Gradmesser für die Lage von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft. Sie spiegelt in gewissem Maße die gesellschaftlichen Verhältnisse wider. Junge Menschen sind die Zukunft der Gesellschaft. Geht es Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden gut, bestehen gute Aussichten für die gesellschaftliche Entwicklung in der Zukunft. Sind sie beispielsweise durch Jugendkriminalität belastet, besteht ein Risiko, dass diese Gefährdung in das Erwachsenenalter hineingetragen wird. Deswegen ist es wichtig, Jugendkriminalität in den Blick zu nehmen und zu prüfen, wie sie insbesondere durch geeignete Maßnahmen verhindert werden kann.

Als Jugendkriminalität werden Straftaten junger Menschen in drei Altersstufen erfasst:
Kinder (unter 14 Jahren): Kinder können nicht bestraft werden (§ 19 StGB). Sie werden aber bei Straftaten aus Gründen der Prävention polizeilich registriert.
Jugendliche (14 bis 17 Jahre): Jugendliche sind strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3 JGG). Für sie findet das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) Anwendung.
Heranwachsende (18 bis 20 Jahre): Für Heranwachsende gelten jugendstrafrechtliche Regeln, wenn sie zur Zeit der Tat in ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstanden oder es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelte (§ 105 JGG). Ansonsten findet das allgemeine Strafrecht Anwendung.

Nach aller Erfahrung begehen Jugendliche und Heranwachsende deutlich mehr Straftaten als Erwachsene. Kriminologen sprechen von der „Normalität" der Jugendkriminalität, weil diese Häufung strafrechtlich relevanten Verhaltens im Laufe der Entwicklung junger Menschen seit langem aus allen westlichen Ländern bekannt ist und als historisch und kulturell universell bezeichnet werden kann. Jugendkriminalität kommt dabei in allen sozialen Schichten vor und zeigt sich bei einer Vielzahl junger Menschen im Laufe des Reifungsprozesses.

So betrug im Jahr 2013 in Niedersachsen der prozentuale Anteil der tatverdächtigen Jugendlichen 9,62 %, der Anteil der Jugendlichen an der Wohnbevölkerung hingegen lediglich 4,43 %. Bei den Heranwachsenden lag der Anteil der Tatverdächtigen bei 9,87 %, wohingegen sie nur mit einem Anteil von 3,37 % an der Wohnbevölkerung vertreten sind.

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